Entlastungsbetrag
Bei jedem Pflegegrad steht ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung, den Sie unter anderem für Haushaltshilfe und Betreuung einsetzen können.
131 € / MonatViele Leistungen der Haushaltshilfe und Betreuung lassen sich über die Pflegekasse finanzieren. Wir geben Ihnen einen Überblick und unterstützen Sie bei Antrag und Abrechnung.
Bei jedem Pflegegrad steht ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung, den Sie unter anderem für Haushaltshilfe und Betreuung einsetzen können.
131 € / MonatBei Krankheit, nach Operationen oder bestimmten Behandlungen kann Haushaltshilfe nach § 38 SGB V möglich sein. Für Schwangerschaft und Entbindung gilt § 24h SGB V. Ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der Bewilligung im Einzelfall ab. Wir unterstützen bei Antrag und Abrechnung.
Über die KrankenkasseWir helfen Ihnen, den passenden Weg zu finden, unterstützen beim Antrag und rechnen viele Leistungen direkt mit Ihrer Kasse ab, soweit möglich.
Wir unterstützen SieVerhinderungspflege ist eine Leistung Ihrer Pflegekasse (§ 39 SGB XI). Ab Pflegegrad 2 übernimmt sie auch Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung – seit Juli 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Jahr. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und stocken so über den Entlastungsbetrag hinaus zusätzliche Stunden auf.
bis 3.539 € / JahrSagen Sie uns, was Sie brauchen. Sie erhalten zeitnah ein klares, unverbindliches Angebot.
Sie sagen uns, welche Unterstützung Sie brauchen.
Wir prüfen gemeinsam, welche Leistung infrage kommt.
Wir helfen beim Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
Wir starten und rechnen viele Leistungen direkt ab.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation und erklären Ihnen verständlich, was möglich ist. Unverbindlich und in Ruhe.